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Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht oder von anderen verpflichtenden schulischen Veranstaltungen ist nur aus besonderen Gründen möglich. Hierfür müssen die Eltern rechtzeitig einen schriftlichen und begründeten Antrag bei der Schule einreichen.

Über den Antrag wird nach Prüfung des Einzelfalls entschieden. Berücksichtigt werden unter anderem:

  • der Anlass der Beurlaubung,

  • die Möglichkeit einer Terminverschiebung,

  • der Leistungsstand und die Leistungsbereitschaft des Kindes sowie

  • die pädagogische Situation der Klasse.

Reise- und Urlaubstermine gelten grundsätzlich nicht als Beurlaubungsgrund. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten und nachgewiesenen Einzelfällen möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter Nummer 8 „Beurlaubung“ der VV-Schulbetrieb des Landes Brandenburg. (bravors.brandenburg.de)

 

Antrag