Elternversammlung

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Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen ihrer Kinder und für die Lehrkräfte entscheidende Partner in Bildungs- und Erziehungsfragen. Daher ist ihre aktive Mitwirkung am Schulleben und in den schulischen Gremien ausdrücklich erwünscht.

Elternversammlungen an unserer Schule

Elternversammlungen finden in der Regel dreimal im Schuljahr statt:

  • innerhalb der ersten vier Wochen des Schuljahres,

  • im Januar zum Ende des ersten Schulhalbjahres,

  • im Juni zum Ende des zweiten Schulhalbjahres.

Die Elternversammlungen bieten Gelegenheit, sich unter anderem über Unterrichtskonzepte, Lehrplananforderungen, Leistungsbewertungen und die Kriterien der Zeugnisbewertung zu informieren. Darüber hinaus berichten die Lehrkräfte über die Zusammenarbeit mit dem Hort und weiteren außerschulischen Partnern.

Die Erziehungsberechtigten stimmen über Wandertage, Exkursionen und Klassenfahrten ab. Die Klassenlehrkraft informiert dabei über die jeweiligen Bildungsziele. Außerdem werden alle zwei Jahre die Elternvertreterinnen und Elternvertreter der Klasse gewählt.

Mitwirkung der Eltern

Eltern können den Schulalltag ihrer Kinder aktiv mitgestalten, beispielsweise durch:

  • die Unterstützung bei Unterrichtsprojekten,

  • die Begleitung von Ausflügen zu außerschulischen Lernorten,

  • die Teilnahme an Schul- und Klassenfahrten,

  • die Mitgestaltung von Festen und Feiern,

  • die Betreuung außerunterrichtlicher Angebote,

  • die Mitarbeit als Elternvertreterin oder Elternvertreter,

  • die Mitwirkung in der Elternkonferenz oder Schulkonferenz.

Nutzen Sie die Elternversammlungen, bringen Sie Ihre Ideen ein und wirken Sie an Entscheidungen mit, die die Klasse Ihres Kindes betreffen.

Weiterführende Informationen