Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2027/2028

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden, sind im Jahr 2027 schulpflichtig.

Eltern müssen ihr schulpflichtiges Kind innerhalb des vom Schulträger öffentlich bekannt gegebenen Anmeldezeitraums bei der örtlich zuständigen Grundschule anmelden. Welche Schule für den Wohnsitz Ihres Kindes zuständig ist, können Sie der Schulbezirkssatzung Ihres Schulträgers entnehmen.

Auch wenn Sie Ihr Kind an einer Ersatzschule anmelden möchten, ist die Teilnahme am Schulaufnahmeverfahren der örtlich zuständigen Grundschule erforderlich. Bitte informieren Sie diese über die Anmeldung an der Ersatzschule.

Wichtig: Ihr Kind muss bei der Anmeldung persönlich in der Schule vorgestellt werden. Dies gilt auch bei einer digitalen Anmeldung. Da die Einladungen zu den Schulaufnahmegesprächen häufig bereits vor Weihnachten versandt werden, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung.

Die digitale Anmeldung für das Schuljahr 2027/2028 ist voraussichtlich ab dem 1. November 2026 über das Schulportal Brandenburg möglich:

Das Aufnahmeverfahren in die Grundschule - Schulportal Brandenburg

Für die Anmeldung benötigen Sie lediglich einige Angaben zu Ihrem Kind sowie Ihre Kontaktdaten.

 

Hier finden Sie wichtige Formulare, die Sie auch online ausfüllen können. Bitte beachten Sie die Vollständigkeit der Angaben.

 

  1. Formular zur Anmeldung

  2. Formular Zurückstellung

  3. Formular Schweigepflichtentbindung

  4. Formular Antrag auf Aufnahme in eine andere Schule § 106