Haus- und Schulordnung der Grundschule Müncheberg

Umgang miteinander

  1. Wir lehnen jegliche Form von Gewalt ab. Wir nehmen Rücksicht, sind freundliche, helfen uns gegenseitig und lösen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln. 

  2. In der Klasse sollen sich alle wohl fühlen. Jeder darf Fehler machen, deshalb lachen wir keinen aus. Wir schließen niemanden beim Lernen oder Spielen aus. Wir respektieren die Meinung anderer und halten uns an Klassenregeln und Vereinbarungen.

  3. Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören oder andere verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden. Solche Gegenstände werden einbehalten und den Eltern wieder ausgehändigt.

  4. Handys und Smartwatches müssen während des gesamten Unterrichtstages ausgeschaltet in der Mappe bleiben. Ansonsten können diese eingesammelt und am Ende des Unterrichts wieder zurückgegeben werden.

  5. Wir achten das Eigentum anderer und das Schuleigentum in den Gebäuden und auf den Schulhöfen.

  6. Der Unterricht beginnt mit dem Schulklingeln.

 

Allgemeines

  1. Wir sind über das Verhalten bei Alarm, die Fluchtwege und die Sammelstellen informiert und können uns im Notfall richtig verhalten

  2. Wir beachten die Belehrungen über das Verhalten in Fachräumen und den Turnhallen

  3. Eltern und Besucher melden sich im Sekretariat der Schule (Standort 1) oder im Lehrerzimmer (Standort 2) an.

  4. Im Krankheitsfall informieren Eltern die Schule über die E-Mail:   

  5. Eltern der Kinder Klassen 1 bis 3 (Standort 1) verabschieden ihre Kinder am Schultor.

 

Verhalten im Unterricht und in den Räumen

  1. Vor dem Unterrichtbeginn bleiben wir auf dem Schulhof. 

  2. Wir betreten das Schulgebäude geordnet nach Klassen (Standort 1)

  3. Jacken und Turnbeutel werden an Haken gehängt (Standort 1) bzw. in die Spinte verbracht (Standort 2)

  4. Wir begeben uns zu den Unterrichtsräumen, legen alle Materialien bereit und bereiten uns auf den Unterricht vor.

  5. Haben wir HA oder AM vergessen, informieren wir den Fachlehrer

  6. Damit wir konzentriert lernen können, hat jeder ein Recht auf eine ruhige Lernatmosphäre. Deshalb verhalten wir uns leise und stören nicht den Unterricht. Helfen Hinweise der Lehrer nicht, können Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen angewendet werden.

  7. In der ersten kleinen Pause frühstücken wir am Platz. 

  8. In den Unterrichtsräumen toben und rennen wir nicht

  9. Wir nutzen die Pausen, um auf Toilette zu gehen. Diese verlassen wir ordentlich und achten die Privatsphäre anderer. Hygienische Verhaltensweisen sind uns bekannt

  10. Wenn wir unseren Arbeitsplatz und den Raum verlassen, achten wir auf Ordnung und Sauberkeit. Jeder ist für die eigene Müllbeseitigung verantwortlich. Am Ende des Unterrichtstages werden die Stühle hochgestellt

 

Regeln für Pausen und die Zeit nach dem Unterricht

  1. In den kleinen Pausen bleiben wir im Raum, in den großen Pausen gehen wir zügig auf den Schulhof. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt, dann bleiben wir im Raum oder gehen in den nächsten Fachraum.

  2. Bei Raumwechsel warten wir davor auf den Fachlehrer. Dies gilt auch für die Sporthallen

  3. Auf dem Schulhof entsorgen wir unseren Müll in entsprechenden Behältern, benutzen Spielgeräte sachgerecht und bringen Spielsachen wieder zurück

  4. Kontaktspiele sind verboten, da diese zu unnötigen Streitigkeiten führen.

  5. Das Werfen von Steinen, Schneebällen oder anderen Gegenständen ist verboten

  6. Probleme melden wir den aufsichtsführenden Lehrkräften und leisten den Anweisungen Folge

  7. Fahrräder werden auf dem Schulgelände grundsätzlich geschoben und im Fahrradständer angeschlossen. In den Pausen ist der Aufenthalt an den Fahrradständern nicht gestattet. 

  8. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ist nicht gestattet.

  9. Nach dem Unterricht gehe ich in den Hort, warte unter Aufsicht auf den Bus oder verlasse zügig das Schulgelände. 

 

Mögliche Konsequenzen und Maßnahmen bei Verstößen

1. Erzieherische Maßnahmen

  • Gespräche mit betroffenen Kindern (einzeln, in Kleingruppen, ggf. im Klassenverband), Wiedergutmach-Handlungen

  • Abschreibtext, Nachdenkzettel

  • Ausschluss aus der laufenden Unterrichtsstunde

  • Elterngespräche (protokolliert) und Kommunikation mit den Eltern telefonisch, per Mail oder im Mitteilungsheft

  • Zielvereinbarung mit Eltern und Kindern mit Folgetermin (ggf. Verstärkerplan), Information über unseren Maßnahmenkatalog

  • Besprechung im Klassenrat (ab Klasse 3)

  • ggf. Elternabend zur Klassenproblematik, evtl. mit Fachkraft von außen

  • Beratung durch den schulpsychologischen Dienst (Benennung von Hilfsangeboten)

  • Schriftliche Missbilligung

  • Schriftliche Verwarnung

 

2. Ordnungsmaßnahmen

Bei schwerwiegenden Verstößen oder wenn sich Erziehungsmaßnahmen als wirkungslos oder nicht geeignet erweisen und wenn es um den Schutz von Personen geht, sieht das brandenburgische Schulgesetz §63 folgende Maßnahmen vor: 

  • Schriftlicher Verweis

  • Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht oder von schulischen Veranstaltungen bis zu zwei Wochen

  • Überweisung in eine parallele Klasse

  • Überweisung in eine andere Schule (nur durch Schulamt)

  • Information ans Schulamt bei antidemokratischen Handlungen