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Elternservice

Elternserviceseiten

Auf den folgenden Seiten stellen wir Informationen für Sie zur Verfügung, die für den schulischen Ablauf und den Lernerfolg Ihrer Kinder von Belang sind.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf über: 
gschule@web.de  oder sekretariat.gsmb.101035@lk.brandenburg.de

Abmeldung bei Erkrankung des Kindes

Bitte informieren Sie die Schule zuverlässig bis 10 Uhr per Mail über eine Erkrankung Ihres Kindes. Bitte nutzen Sie folgende Email-Adresse: sekretariat.krankmeldung.101035@lk.brandenburg.de Folgende Informationen sollte die Email enthalten: Name des Kindes, Klassenzugehörigkeit, Zeitpunkt und/oder Dauer des Fernbleibens. Es ist nicht nötig, die Klassenleitung in Cc zusetzen, da diese Zugriff auf diese Emails haben. Diese Meldung gilt gleichzeitig auch als Entschuldigung. Bitte beachten Sie, dass bei Verlängerung der Erkrankung eine erneute Info erfolgen muss. Im Ausnahmefall können Sie Ihr Kind im Sekretariat unter der Telefonnummer 033432/559 auch abgemelden. Es ist dann möglich, im Nachhinein eine Krankmeldung an die oben genannte Email-Adresse zu schicken. Bei längerer Erkrankung können Sie über die Dienst-Emails Die Fachlehrer Ihres Kindes um zu erledigende Aufgaben bitten.
Über ansteckende Erkrankungen ( Scharlach, Masern, virusbedingte Meningitis, Hepatitis, Röteln, Keuchhusten, Diphterie, Windpocken, Mumps) muss die Schule informiert werden. Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn vom Arzt bestätigt wird, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Beim Auftreten von Kopfläusen besteht ebenfalls Informationspflicht gegenüber der Schule.

Unfallmeldung

Bei einem Unfall Ihres Kindes auf dem Schulweg oder während der Schulzeit mit nachfolgender ärztlicher Behandlung bitten wir Sie, dies der Schule mitzuteilen. In jedem Fall muss in der Schule eine Unfallmeldung durch den aufsichtsführenden Lehrer gemacht werden. Dies kann aber nur erfolgen, wenn Ihr Kind den Unfall meldet. Meldebögen erhalten Sie im Sekretariat.

Beurlaubung vom Unterricht

Die Beurlaubung Ihres Kindes vom Besuch des Unterrichts kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag erfolgen. Beurlaubungen bis zu drei Tagen innerhalb eines Schuljahres beantragen Sie bitte bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes (Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum über den Klassenleiter bei der Schulleitung). Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung. Beachten Sie deshalb bitte für Ihre private Urlaubsplanung unbedingt die Ferienregelungen.

Behandlung von Schulbüchern

Alle Bücher mit einem Schulstempel sind Leihgaben und damit pfleglich zu behandeln. Versehen Sie bitte alle Schulbücher mit einem Umschlag und tragen Sie in dem Stempel den Namen Ihres Kindes ein. 

Gefahren im Internet
Linktipp : Schau hin

 
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